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Plädoyer und Bekenntnis zu einem freien Diskurs sowie zu einer freien Wissenschaft, Forschung und Lehre

„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
(Immanuel Kant)

Zu den gesellschaftlichen Fundamenten einer modernen, humanistischen und menschenwürdigen Demokratie gehören die Prinzipien der Aufklärung! Im Kontext zur Wissenschaft, Forschung und Lehre sind vor allem die Meinungsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit von einer besonderen »Schutzwürdigkeit«. Nicht ohne Grund sind diese im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 5 verankert und gelten als unumstößliche Voraussetzung für eine freie und humanistische Zivilisation und Gesellschaft.

Die Freiheit der Meinung und die Freiheit der Wissenschaft zählen somit zu den wichtigsten Errungenschaften der westlichen sowie der abendländischen Zivilisation und spiegelt den humanistisch geprägten Fortschritt in einer klaren und unumstößlichen Weise wider. Sie bestimmen das zivilisierte Leben einer Gesellschaft im Alltag sowie an den Universitäten, Hochschulen und an allen Bildungseinrichtungen.

"Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben,
dass du es sagen darfst."

(Voltaire/ Evelyn Beatrice Hall)

Die freie Meinung (Meinungsfreiheit) beschreibt das Recht, die eigene Meinung frei, ungehindert und ohne Zensur frei zu äußern. Selbstverständlich im Rahmen von demokratischen und bestehenden Rechtsnormen. Dieses unumstößliche Recht wurde im Zuge der »Europäischen Aufklärung« als ein für alle Menschen geltendes Recht proklamiert (ausgerufen) und ist somit als ein „Menschenrecht“ anzusehen und zu definieren.

Jeder Mensch muss in einer menschenwürdigen, demokratischen und zivilisierten Gesellschaft das uneingeschränkte Recht haben, seine Meinung frei und öffentlich äußern zu können und zu dürfen. Jeder Mensch muss in einer menschenwürdigen, demokratischen und zivilisierten Gesellschaft das Recht besitzen, die Ergebnisse seiner Gedanken und seine geistige Arbeit frei und öffentlich einem Plenum vortragen zu können.

„Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei, wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen. Es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei.“

(Deutsches Volks- und Studentenlied)

Hinzu kommt die Notwendigkeit, die eigenen Gedanken sowie die persönliche geistige Arbeit einer zivilisierten Gesellschaft zum Diskurs und zur Prüfung darbieten zu können. Somit ist das Recht auf freie Äußerung der persönlichen Meinung (Meinungsfreiheit) ebenfalls ein demokratisches, gesellschaftlich und zivilisatorisch bedeutendes Instrument zur »Wahrheitsfindung« und der einzige Weg für eine Verbesserung des zivilisatorisch-gesellschaftlichen Lebens und eines humanistischen, im Sinne der Aufklärung modernen demokratischen Fortschritts.

Ein freier, öffentlicher, humanistischer sowie der Aufklärung verpflichtender Diskurs - vor allem an Universitäten, Hochschulen und Bildungseinrichtungen - ist ein exorbitant wichtiger Bestandteil der »Wahrheitsfindung« und somit eine »Grundlage« für eine zivilisatorisch geprägte Demokratie, eine menschenwürdige und gerechte Gesellschaft und es ist definitiv der einzig einzuschlagende Weg für die Weiterentwicklung der Spezies Menschheit.

Bereits im antiken Griechenland, der Wiege unserer westlichen Kultur, war nicht „Harmonie“, „Einklang“ oder gar „Gleichartigkeit“ bestimmend, sondern „Widerspruch“, „Diskurs“ und „Meinungsstreit“. Eine zivilisierte, dem eigenen Überleben verpflichtende Demokratie zeichnet sich ausschließlich durch diese Fakten sowie durch Möglichkeit der „Meinungsvielfalt“ aus. Jedoch nicht durch eine politisch medial geförderte „Einheitsmeinung“, welche die Demokratie und den Zusammenhalt einer Gesellschaft unterwandert, die Zivilisation von innen aushöhlt und die Demokratie (Herrschaft des Volkes) zerstört.

Im Zuge der »Europäischen Aufklärung« (Zeitalter der Vernunft - 18. Jahrhundert) geforderte Rechte auf die freie Äußerung der Meinung und die freie Ausübung der Wissenschaft fand in den Menschenrechtserklärungen, in den Verfassungen der Nationalstaaten sowie in den Rechtskonventionen übernationaler Gemeinschaften ihre Festschreibung. Wie anfangs erwähnt, ist dies in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes unumstößlich und „alternativlos“ verankert!

„Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist. Mich interessiert, was getan werden muss.“
(Marie Curie, eigentlich Maria Sklodowska)

Die Freiheit der Wissenschaft (Wissenschaftsfreiheit) ist ein weiterer, immens bedeutender Bestandteil für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft zur Zivilisation. Sie beinhaltet das Recht auf Freiheit von Lehre und Forschung im Rahmen der gültigen Gesetzmäßigkeiten in naturwissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen und den unumstößlichen biologischen Tatsachen, Realitäten und Fakten! Des Weiteren sind hier die Rechte und Pflichten zu nennen, den Inhalt, die Methode und das Vorgehen der Forschungs- und Lehrtätigkeit in selbstständigen, freien, politisch und medial unbeeinflussten Willenszügen festzulegen, zu gestalten und zu formen.

Das »Recht auf eine freie Wissenschaft« ist in seinen Grundzügen nicht nur ein Recht der Abwehr gegen öffentliche, staatliche Eingriffe wie auch mediale Diffamierungen und „Hetzjagden“, sondern im selbigen auch ein Recht auf Schutz. Ein »Safe Space« (Schutzraum) für jeden Wissenschaftler, Forscher und Lehrenden, in dem dieser seine (für die Zivilisation und für das Fortbestehen der Menschheit) wichtigen Erkenntnisse, Forschungen und Ergebnisse diskutieren, bewerten und zur Prüfung stellen kann. Diese »Schutzpflicht« ist Aufgabe des Staates, der Hochschulen, der Bildungsorganisationen und der Zivilgesellschaft (zivilisierten Gesellschaft). Versagt nur einer dieser Bereiche, ist die Freiheit der Wissenschaft, die Freiheit der Meinung, die Demokratie und somit die gesamte Grundstruktur einer Nation und Zivilisation in großer Gefahr!

Von der »Freiheit der Wissenschaft« inkludiert sind ebenfalls die freie Wahl der Forschungsthemen, die wissenschaftlichen und lehrenden Positionen sowie die in unterschiedlichen und im Rahmen des wissenschaftlichen und lehrenden Diskurses kontroversen Forschungsergebnisse.

Zu diesem »Schutz der Wissenschaft« zählen hauptsächlich Standpunkte, Meinungen und Auffassungen, welche gegenüber den weitverbreiteten und propagierten (von Propaganda) sowie medial unterstützten Mainstream-Proklamationen kritisch gegenüberstehen und diesen sachlich und objektiv widersprechen. Voraussetzung hierbei ist die Verwendung und die Orientierung an wissenschaftliche Standards und ein Verstoß gegen demokratisch und menschwürdig geltendes Recht ausgeschlossen ist.

Das Recht auf die »Freiheit der Wissenschaft« garantiert die Existenz unterschiedlicher und sich widersprechender Meinungen und Argumenten in Wissenschaft, Forschung sowie in der Lehre und garantiert hierbei eine Pluralität von unterschiedlichen Standpunkten, Meinungen und Auffassungen. Kritisch denkende Überzeugungen dürfen nicht aus dem »Diskurs der freien Meinung« und vor allem der freien Wissenschaft ausgegrenzt und ausgeschlossen werden, sondern es ist die Pflicht einer demokratischen Zivilgesellschaft, dafür Sorge zu tragen, dass diese Ansichten, Meinungen und Standpunkte in den Diskurs und den Wissenschaftsprozess einbezogen, diskutiert und bewertet werden. Ist dieser Sachverhalt nicht gegeben, kann keineswegs von einer menschenfreundlichen, demokratischen und nach dem Prinzip der europäischen Aufklärung existierenden Zivilgesellschaft gesprochen werden. Es wäre in diesem Fall eher von Nöten, mit Begriffen wie Totalitarismus, bürokratischer Herrschaft, Angst, Macht und technokratisch autoritären Systemen zu arbeiten.

Unerwünschte Diskurse und Aussprachen, welche sich kritisch mit den neuen »Ersatzreligionen« wie beispielsweise Corona, Klima und Gendern befassen, möchte das sogenannte „Cancel Culture“ aus der wissenschaftlichen Diskussion entfernen. Dies gelingt den „Jüngern“ dieser Ideologie mit der Unterstützung von Politik, Medien und einem kleinen Teil der Gesellschaft. Unerwünschte Diskurse und Aussprachen werden diffamiert und in die „rechte Ecke“ verbannt. „Cancel Culture“, eine ideologische Strömung, welche selbst in sich von „Rassismus“ durchdrungen ist und alles andere als Freiheit und Gerechtigkeit auf ihrer Agenda stehen hat. Deutlich zu erkennen an den Argumenten der „Jünger“ dieser »Ersatzreligionen« und wird offen ersichtlich bei den Versuchen, Texte, Bücher, Schriftstücke, aber auch Bilder im Sinne bestimmter und vorgefertigter ideologischer Vorgaben zu korrigieren, nach ihren ideologischen „Ersatzreligionen“, unerwünschten Wörtern und Zeichen zu „reinigen“ und sie aus den universitären und bildungsbezogenen Programmen, Vorlesungen und Seminaren zu verdrängen.

Frei ist der Mensch, da sich die »Spezies Mensch« seit der Evolution von den Zwängen der Unterwerfung und einer reinen Reaktion auf bloße Reize befreit hat. Diese Freiheiten über das eigene Leben, den eigenen Körper und den eigenen Geist frei zu bestimmen, definiert und beschreibt die Würde jedes einzelnen Menschen und ist die Grundlage einer Existenz in Würde, Achtung und Respekt. Ohne dies ist das Leben im wahrsten Sinne des Wortes „sinnlos“!

„Der Mensch ist frei geboren, und liegt doch überall in Ketten.“
(Jean-Jacques Rousseuau)

Die Ausübung der Freiheit in Meinung, Wissenschaft und in vielen weiteren Bereichen der Gesellschaft ist eine Ausübung der Vernunft, der Besonnenheit, der Mäßigkeit und der Einsicht, gute Gründe und Argumente zu finden. Dies erfolgt im Sinne der europäischen Aufklärung für die Begründung des freien Urteils und des eigenen Handelns. Ganz im Sinne von Immanuel Kant: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“

»WALZ - Science & Education« sowie das »Atlantic Institute of Political Science« verschreiben sich den folgenden wissenschaftlichen, humanistischen Idealen im Sinne der europäischen Aufklärung und des »Humboldtsches Bildungsideal« (Auszug):

- Kritische Denkprozesse
- Toleranz in Meinung und Wissenschaft
- Zwangloser Zwang des besseren Arguments
- Rationale Denkprozesse
- Rationales Argumentieren
- Orientierung an der Realität
- Empirische Faktenlage und empirische Daten
- Qualifikation der Quellen
- Unabhängigkeit der Quellen
- Perspektivenwechsel
- Demokratie
- Pluralismus
- Ideale der Europäischen Aufklärung
- Objektivität in der Sache
- Liberalismus im Geiste der Europäischen Aufklärung
- Wissenschaft und Lehre frei von Ideologie
- Freie Diskursfähigkeit (»Safe Space« für die freie Meinung)
- Freie Wissenschaft und Lehre (»Safe Space« für die Wissenschaft und Lehre)
- Wissenschaft und Lehre frei von politischer Einflussnahme
- Wissenschaft und Lehre frei von ideologischer Einflussnahme
- Wissenschaft und Lehre frei von medialer Einflussnahme

November 2022

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